Dieses Präludium in D-Dur soll vermutlich um 1720 komponiert worden sein. Traditionell ging man davon aus, dass es Johann Sebastian Bach sei, doch einige Gelehrte äußerten Zweifel an der Urheberschaft und nannten seinen ältesten Sohn Wilhelm Friedmann Bach möglicher Komponist. Das Werk behält seine BWV-Nummer, wie es bei Werken mit zweifelhafter Urheberschaft oder solchen, die sich als gefälscht erwiesen haben, üblich ist.